Die Tempo 100 Regel beim Anhänger
100-km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen
Normalerweise gilt für Pkw mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch Tempo 100 erlaubt.
Voraussetzungen
Zugfahrzeug
- Muss mit ABS ausgerüstet sein.
- Muss ein ausreichendes Masseverhältnis zum Anhänger haben (siehe Formel & Tabelle).
Anhänger
- Muss für Tempo 100 geeignet sein (technisch einwandfrei, Fahrgestell in Ordnung).
- Stoßdämpfer an den Achsen erforderlich.
- Reifen: Geschwindigkeitsindex mindestens L (= 120 km/h) und nicht älter als 6 Jahre.
- Je nach Ausstattung mit Antischlingerkupplung (AKS) oder elektronischem Stabilisierungssystem im Anhänger gelten günstigere Masseverhältnisse.
- Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht gilt eine Sonderregel (siehe unten).
Formalitäten
Es gibt zwei Wege zur Tempo-100-Plakette:
- Über die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) oder Betriebserlaubnis des Herstellers
- Viele neue Anhänger oder Wohnwagen sind ab Werk für Tempo 100 ausgelegt.
- Wenn die 100-km/h-Eignung in den CoC-Papieren oder in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, reicht dieser Nachweis.
- Mit diesen Unterlagen geht man direkt zur Zulassungsstelle, die die Plakette erteilt.
- Eine zusätzliche technische Prüfung ist dann nicht nötig. - Nachträgliche technische Abnahme
- Wenn keine Herstellerbescheinigung vorhanden ist, prüft TÜV, DEKRA oder eine andere anerkannte Prüforganisation die Voraussetzungen.
- Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Gutachten ausgestellt.
- Mit dem Gutachten und den Fahrzeugpapieren erhält man bei der Zulassungsstelle die Plakette.
Hinweis: Die Plakette muss sichtbar am Anhängerheck angebracht werden.
Formel für das Masseverhältnis
zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers ≤ Leermasse des Zugfahrzeugs / X
X-Faktor abhängig von der Ausstattung des Anhängers:
- Ungebremst (nur bis 750 kg): X = 0,3
- Gebremst ohne AKS: X = 1,2
- Gebremst mit AKS: X = 1,1
- Gebremst mit elektronischem Stabilisierungssystem im Anhänger: X = 1,0
Mindest-Leermasse Zugfahrzeug
| Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger | Ungebremst (X=0,3) | Gebremst, ohne AKS (X=1,2) | Gebremst, mit AKS (X=1,1) | Gebremst, mit elektronischem Stabilisierungssystem im Anhänger (X=1,0) |
|---|---|---|---|---|
| 750 kg | 2.500 kg | - | - | - |
| 1.000 kg | - | 1.200 kg | 1.100 kg | 1.000 kg |
| 1.300 kg | - | 1.560 kg | 1.430 kg | 1.300 kg |
| 1.600 kg | - | 1.920 kg | 1.760 kg | 1.600 kg |
| 2.000 kg | - | 2.400 kg | 2.200 kg | 2.000 kg |
| 3.000 kg | - | 3.600 kg | 3.300 kg | 3.000 kg |
| 3.500 kg | - | 4.200 kg | 3.850 kg | 3.500 kg |
Wichtige Hinweise
- Die Tempo-100-Zulassung gilt nur in Deutschland. Im Ausland sind die dortigen Vorschriften maßgeblich.
- Wird eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt (z. B. zu alte Reifen, defekte Stoßdämpfer), erlischt die Berechtigung automatisch.
- Für ungebremste Anhänger ist die Regelung faktisch kaum nutzbar, da ein Zugfahrzeug mit mindestens 2,5 t Leermasse notwendig ist.
Service-Hinweis
In unserer Werkstatt rüsten wir Ihren Anhänger gerne technisch nach – z. B. mit Radschwingungsdämpfern, einer Antischlingerkupplung (AKS) oder einem elektronischen Stabilisierungssystem. So erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Tempo-100-Zulassung.
AKS (Antischlingerkupplungssystem)
Die Abkürzung AKS steht für Antischlingerkupplungssystem. Der Begriff stammt ursprünglich vom Hersteller AL-KO, dessen Kupplungen unter dem Namen AL-KO AKS® bekannt sind.
Heute wird „AKS“ allgemein als Bezeichnung für Antischlingerkupplungen verwendet – auch wenn andere Hersteller (z. B. Knott oder Winterhoff) eigene Systeme mit teils abweichenden Namen anbieten.
Eine Antischlingerkupplung dämpft durch Reibbeläge Schlinger- und Nickbewegungen des Anhängers und sorgt so für mehr Fahrstabilität – besonders bei hohen Geschwindigkeiten.
ESP / Stabilisierungssystem für Anhänger
Unter ESP für Anhänger versteht man ein elektronisches Stabilisierungssystem, das aktiv Schlingerbewegungen erkennt und den Anhänger beruhigt, indem es gezielt Räder abbremst.
Je nach Hersteller gibt es unterschiedliche Bezeichnungen:
- AL-KO Trailer Control (ATC®)
- Knott ETS Plus®
Wichtig: Das ESP des Zugfahrzeugs wird für die 100-km/h-Zulassung nicht berücksichtigt – es geht immer um ein Stabilisierungssystem im Anhänger.
Radschwingungsdämpfer (umgangssprachlich „Radstoßdämpfer“)
Streng genommen sind die im Anhänger eingesetzten Dämpfer Radschwingungsdämpfer.
- Die Stöße beim Fahren (z. B. über Unebenheiten) werden bereits durch die Gummifederachse aufgenommen.
- Die Radschwingungsdämpfer reduzieren anschließend die Schwingungen, die durch die Federung entstehen, und verhindern so ein Aufschaukeln des Anhängers.
Für die 100-km/h-Zulassung sind Radschwingungsdämpfer verpflichtend. Bekanntes Beispiel: AL-KO Octagon®, die je nach Achslast in verschiedenen Farben angeboten werden.
CoC-Papiere (Certificate of Conformity)
Die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) ist ein offizielles EU-Dokument des Herstellers. Darin ist u. a. festgelegt, ob ein Anhänger oder Wohnwagen ab Werk für Tempo 100 geeignet ist. Mit diesen Papieren kann man direkt zur Zulassungsstelle, ohne eine zusätzliche technische Abnahme.
Tempo-100-Plakette
Die Tempo-100-Plakette ist das offizielle Siegel der Zulassungsstelle. Sie bestätigt die Zulassung für 100 km/h und muss sichtbar am Anhängerheck angebracht werden. Ohne die Plakette gilt weiterhin die Standardgeschwindigkeit von 80 km/h.